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Genossenschaft

Gemeinsam Ziele
erreichen!

Die Genossenschaft beruht auf den allgemein bekannten Grundsätzen der Selbsthilfe, der Selbstbestimmung, der Selbstverwaltung und der Selbstverantwortung.


Sie hat in der Regel drei Organe: den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Generalversammlung. In einer Wohnungsbaugenossenschaft sind deren Mitglieder zugleich die Vertragspartner beziehungsweise die Wohnungsnutzer. Der Gesetzgeber schützt und fördert diese Rechts- form mit dem Genossenschaftsgesetz dergestalt, dass es den Mitgliedern möglich ist, ihre wirtschaftlichen Ziele in rechtlich eindeutig geregelter Teilhabe zu verwirklichen.


Falls Sie zu diesem Thema mehr erfahren möchten, können Sie dazu ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Dort können Sie uns kennenlernen und sich informieren, wie Sie Mitglied werden.

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